Coronavirus Vorsichtsmaßnahmen: Sind Sie vorsichtig genug?
Liebe Leser,
beinahe täglich kommen die Corona-Einschläge näher. Wir durften selbst jüngst in einem Krankenhaus „live“ mit ansehen, wie ganze Trakte für neue Corona-Patienten vorbereitet werden. Coronavirus Vorsichtsmaßnahmen sind wichtiger, denn je zuvor! Der Bundesgesundheitsminister sagte jüngst ja öffentlich, dass der Höhepunkt der Infektionswelle alles andere als erreicht sei.
Menschenansammlungen meiden
Wir können an der Stelle einmal mehr nur betonen, wie wichtig es ist, in diesen Tagen bewußt große Menschenansammlungen zu meiden. Wir halten es für sehr realistisch, dass in deutschen Landen in ein paar Wochen ähnlich drastische Maßnahmen wie in Italien ergriffen werden müssen. Sprich, dort bleiben Schulen und Universitäten geschlossen und die Spiele der ersten Fußball-Liga Serie A finden ohne Zuschauer statt.
Coronavirus Vorsichtsmaßnahmen: Fernbleiben von der Arbeit
Viele stellen sich daher schon gezielt die Frage, ob es erlaubt ist, aus Angst vor möglicher Ansteckung am Arbeitsplatz, zu Hause zu bleiben. Hierzu ist die Rechtslage relativ eindeutig. Dem DGB-Rechtsschutz zufolge reiche die Angst für Ansteckung per se nicht aus, von der Arbeit fernzubleiben. Beschäftigte dürfen demnach der Arbeit nur fernbleiben, wenn sie tatsächlich auch arbeitsunfähig seien.
Ansonsten gilt hier klar die vertragliche Arbeitspflicht! Das gilt im übrigen auch vor dem Weg in die Arbeit. Die reine Angst davor, bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin krank zu werden, führe also nicht dazu, dass man nicht zur Arbeit erscheinen muss. Es gehöre zum allgemeinen Lebensrisiko, sei es bei der Arbeit oder in der Freizeit, sich zu verletzen oder sich mit einer Krankheit anzustecken.
Coronavirus Vorsichtsmaßnahmen: Dienstreisen in Risikogebiete?
Die Arbeitspflicht erstrecke sich grundsätzlich auch auf Dienstreisen. Auch hier reiche eine bloße Befürchtung, man könne sich mit einem Virus infizieren, nicht aus, um die Dienstreise zu verweigern. Etwas Anderes gelte, wenn eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt. Reisen in solche Gebiete oder Länder muss der Arbeitnehmer nicht antreten, da eine entsprechende Weisung unbillig wäre.
Ja, das sind nur eine wenige, sehr hilfreiche und nützliche Tipps.
Weitere Hinweise finden sie hier.