13. Oktober 2020Beitrag von Lars Hoffmann

Herbstlaub in Corona-Zeiten – Teil 1

Liebe Leser,

alle Jahre wieder fallen im Herbst die Blätter. So auch in diesem Jahr. Corona hin oder her. Wir wollen in einer kleinen Serie auf einige – allen voran auch rechtliche und praktische – Punkte in Sachen Laub eingehen.

Laub auf dem Gehweg

Beginnen wollen wir mit einem Klassiker – sprich Laub auf dem Gehweg. Und dann ggf. auch noch nasses Laub. Hier können oft sehr sturzträchtige Situationen eintreten. Grundsätzlich gilt, dass sich Anwohner im Rahmen ihrer Räum- bzw. auferlegten Verkehrssicherungspflicht darum kümmern müssen, dass der Gehweg vor ihrem Grundstück frei ist. Oftmals gibt es ja genaue Straßenreinigungssatzungen der Kommunen, in denen den Grundstückseigentümern die Reinigungspflicht in der Frontlänge der anliegenden Grundstücke auferlegt wird. Kurzum die Anwohner sind verfplichtet, sich um Laub auf Gehwegen und Flächen direkt vor ihrem Grundstück zu kümmern. Da kommt man leider nicht herum.

Fremdes Laub

Auch wenn das Laub von einem Baum stammt, der gar nicht auf dem eigenen Grundstück steht. Und selbst bei erheblichen Mengen an Laub. In dem Kontext kommt es ja oft und regelmäßig zu Nachbarschaftsstreitigkeiten. Und hier kann ein Grundstückseigentümer im Falle störender Einwirkungen von einem anderen Grundstück, die über das zumutbare Maß hinausgehen, durchaus einen angemessenen finanziellen Ausgleich verlangen.

Schlag- und Stichwort ist in dem Kontext ja die sogenannte Laubrente. Aber, hier gilt auch, dass die Hürden extrem hoch liegen, um diese tatsächlich zu beanspruchen. In der faktischen Praxis gibt es nur sehr wenige Fälle, in denen Laubrenten kassiert bzw. gezahlt werden. Anders gesagt, wer etwa draußen auf dem Land im Grünen oder in einer baumreichen Gegend in der Stadt wohnt, muss von vornherein “erhebliche fremde Laubmengen in seinem Garten akzeptieren”.

Und last but not least, wer sich nicht um die Laubentsorgung auf dem Gehweg kümmert, riskiert mitunter ein happiges Bußgeld. Darauf sollte man es im Zweifel nicht ankommen lassen.

Morgen kümmern wir uns dann um die Frage, wie man das Herbstlaub am besten entsorgt.

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