28. April 2021Beitrag von Dieter B.

Private Altersvorsorge: Tipps für eine gute Vorsorge

Die gesetzliche Rente ist so gering, dass man eigentlich privat vorsorgen muss. Machen Direktversicherungen, private Rentenversicherungen und Riester-Rente überhaupt Sinn?

Antwort: Die gesetzliche Rente ist mit 48 Prozentvom netto sehr gering. Die von angesprochenen Alternativen habe ich einmal unter die Lupe genommen:

Betriebliche Direktversicherung

  • Kapitalauszahlungen sind in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung als Versorgungsbezug voll beitragspflichtig! Sie müssen 10 Jahre lang monatlichan die Krankenkasse abgeführt werden: Beitragssatz Krankenversicherung + Pflegeversicherung (Auszahl-summe wird durch 120 geteilt und davon die Beiträge berechnet = 120er-Regel).
  • Diese Pflicht gilt selbst für Beiträge, die Sie nach Ihrem Ausscheiden beim Arbeitgeber privat weiter in die Versicherung einzahlen! Es ist egal, ob die Beiträge zur Direktversicherung aus Arbeitslohn sind, der über der Beitragsbemessungsgrenze liegt und zum Beispiel aus Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld bezahlt wurden.
  • Auch wenn Sie als Empfänger der Kapitalauszahlungzum Zeitpunkt der Auszahlung schon den Höchstbei
  • trag an die Krankenkasse zahlen, gilt die Beitragspflichtin der gesetzlichen Krankenkasse.Wichtige Info: Privatkrankenversicherte sind von der 120er-Regel ausgenommen.
  • Die Direktversicherung ist kein Sachwert. 
  • Sie ist nicht Währungsreform-resistent.

Private Rentenversicherung

  • Lange Vertragslaufzeiten.
  • Die jährlichen Kosten reduzieren auch ohne Absicherung des Todesfallrisikos die Rendite um bis zu 2%.
  • Abschlusskosten sind hoch (oft rund 4% der Beitragssumme, die in der Regel in den ersten fünf Jahren zu bezahlen sind, egal ob der Vertrag bis zum Ende erfüllt wird).
  •  Unflexibel.
  • Risiko von Kursverlusten (bei Fondspolicen).
  • Schlechte Transparenz.
  • Nicht inflationsgeschützt.
  • Kein Sachwert.
  • Nicht Währungsreform-resistent.

Welche vermeidbaren Fehler Sie bei der privaten Altersvorsorge machen können, erfahren Sie in folgendem Video:

Riester-Rente

  • Volle Versteuerung im Rentenalter (nachgelagerte Besteuerung).
  • Altersvorsorgezulage geht nicht direkt an den Beitragszahler.
  • Die Altersvorsorgezulage muss beantragt werden.
  • Der Anspruch auf die Zulage verfällt in vier Jahren.
  • Renten dürfen frühestens ab dem 60. Lebensjahr inAnspruch genommen werden.
  • Die Zulagen und die Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden, wenn der Vertrag vorzeitig gekündigt wird, wenn der Anspruchsberechtigte vor Rentenbeginn verstirbt (nur der Ehepartner kann das Vertragsguthaben übernehmen, wenn auch er einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat) oder wenn das Wohneigentum nicht der Altersvorsorge dient.
  • Riester-Gesetze sind kompliziert.
  • Hohe Kosten: Bei manchen Anbietern liegen die Gebühren sogar über den staatlichen Zulagen.
  • Häufig ist die Förderung kein »Geschenk« des Staates, sondern dient nur dazu, eine doppelte Besteuerung zu verringern (z. B. bei Doppelverdiener Ehepaaren).
  • Kein Sachwert.
  • Nicht Währungsreform-resistent.

Sie sehen also: Diese Art von privater Altersvorsorge ist nicht gerade vorteilhaft.

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