25. November 2020Beitrag von Lars Hoffmann

Rauchmelder im Fokus – Teil 1

Die Corona-Lage nagt nach wie vor an unseren Nerven. Allen voran im tristen Herbstmonat November. Und in diesem Monat war ja auch gleichzeitig jüngst der 13.11.2020. Und dieser Tag war gleichzeitig ja ein Freitag.

Im Volksglauben ist jeder Freitag, der 13, als Tag des Unglücks verschrien – aus Sicht des Bevölkerungsschutzes und allen voran des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist es ein Datum zur Prävention.

Rauchmeldertag im Fokus

Hätten Sie gewusst, dass Freitag, der 13. Rauchmeldertag ist? Offen gestanden, selbst wir haben das erst jetzt erfahren. Man lernt eben nie aus. Anlässlich des Rauchmeldertages weist nun auch das BBK darauf hin, dass Rauchmelder beim Entstehen eines Feuers in den Wohn- und Arbeitsräumen Leben retten können.

Rauchmelder sind in allen Bundesländern Pflicht

In Deutschland gilt eine gesetzliche Rauchmelderpflicht für den privaten Wohnraum. Dabei regelt die jeweilige Landesbauordnung der Bundesländer die Rauchmelderpflicht im Detail. Weitere Informationen darüber, wie die Rauchmelderpflicht in Ihrem Bundesland geregelt ist, finden Sie hier.

handelsüblicher Rauchmelder

Rauchmelder sind in Neubauten in allen 16 Bundesländern Pflicht. In 14 von 16 Bundesländern gilt die Rauchmelderpflicht ebenfalls für Bestandsbauten. In Berlin und Brandenburg gilt die Rauchmelderpflicht zwar schon für Neubauten, allerdings erst ab dem 31.12.2020 für Bestandsbauten. Bis zu diesem Datum sollen alle Privatwohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein.

Also, falls Sie in Berlin oder Brandenburg in einem Bestandsgebäude ohne Rauchmelder leben, sollten Sie rasch handeln. Die Details finden Sie hier, und hier.

Kurzum, nutzen Sie die Zeit. Und auch die niedrigere Mehrwertsteuer ist auch Anreiz, diesen elementar wichtigen Schutz noch in diesem Jahr zu verwirklichen!

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