Richtiges Verhalten beim Austritt von Gas -Teil 2
Liebe Leser,
wie gestern besprochen schauen wir uns heute das richtige Verhalten beim Fall des austretenden Gases genauer an. Hier gibt es ja insgesamt vier mögliche Varianten. Zunächst konzentrieren wir uns auf einen Fall im Gebäude, bei dem es – Gott sei Dank – nicht brennt.
Gasaustritt im Gebäude
Zunächst gilt es – sofern vorhanden – die Absperreinrichtung vor dem gebäude zu schließen. Das schließen eines Zählerhahns ist nur dann ausreichend, wenn eindeutig ist, dass das Gas nur in der diesem Zähler nachgeschalteten Installation austritt.
Sie sollten sofort alle möglichen Flammen löschen, kein Feuerzeug oder Streichholz entzünden und auch nicht rauchen. Sorgen Sie für gute Entlüftung, Fenster und Türen öffnen. Vermeiden Sie es irgendwelche elektrische Schalter (Türklingeln) oder elektrischen Geräte zu verwenden. Ziehen Sie auch keine elektrischen Stecker.
Und nutzen Sie ihr Telefon nicht im Gefahrenbereich. Trennen Sie das Gebäude von der Stromversorgung, wenn die geeignete Abschaltmöglichkeit eindeutig außerhalb des Gefahrenbereichs liegt. Achten Sie auf Gasnester, die sich in Räumen, auch in Nachbarräumen, aber vor allem in Schächten und Kanälen bilden können. Bei starkem Gasgeruch oder Strömungsgeräuschen muss das betroffene Gebäude geräumt werden.
Sollte es bei einem Gasaustritt im Gebäude brennen, gilt: nicht löschen – außer wenn die Rettung von Menschenleben nötig ist!
Das ist immer so – die Rettung von Menschenleben hat oberste Priorität! Achten Sie aber insofern stets darauf, dass Sie sich und andere nicht unnötig selbst in Gefahr bringen. In unserem Falle sollten Sie also stets darauf achten, Rückzündungen bestmöglich zu verhindern bzw. zu vermeiden.
Morgen schauen wir uns dann noch an, was zu tun ist, wenn Gas im Freien austreten sollte.