30. Januar 2020Beitrag von Emilia Hartmann

Unwettergefahren: Schützen Sie sich vor dem Sturm

Liebe Leser, 

alle Jahre wieder haben wir es mit schweren Stürmen in deutschen Landen zu tun. Die Unwettergefahren nehmen zu. Im März des vergangenen Jahres sorgte dem Deutschen Wetterdienst zufolge eine ganze Reihe von Sturmtiefs für Böen bis zur Orkanstärke. Am 10.3.2019 wurden auf dem Feldberg dabei Wingeschwindikgeiten von sage und schreibe 164 KMH gemessen. 

Unwettergefahren: Massive Schäden 

Dem Bericht des Wetterdienstes zufolge gab es in manchen Regionen massive Schäden. Allen voran waren es umherfliegende Gegenstände, allen voran Dachziegel, und umgeknickte Bäume, die für Verkehrsbehinderungen sorgten. Mitunter wurden sogar lokal Stromausfälle gemeldet. Last but not least waren auch mehrere Todesopfer leider zu beklagen. 

Schadenprävention im Fokus 

Nach der Sturmsaison 2019 ist leider auch vor der nächsten Sturmsaison. Daher ist es zumindest für alle Hausbesitzer alternativlos, sich mit der bestmöglichen Schadenprävention zu beschäftigen. Und hier gilt der erste Fokus zunächst dém eigenen Dach, das sie insofern schon jetzt kontrollieren und auf Schwachstellen überprüfen sollten. Allen voran gilt das für Hausbesitzer, die die herkömmliche Dacheindeckung mit Ziegeln, die in der Konterlattung eingehängt, und folglich leicht vom Sturm abgedeckt werden können. Es gibt aber auch viele Dacheindeckungen, die genagelt oder geschraubt sind. Kontrollieren Sie aber auch hier, ob die Befestigung noch vollumfänglich intakt ist. 

Unwettergefahren
photo credit: unsplash.com

Windsogsicherung im Fokus 

Für alle jene, die ein normales Ziegeldach ohne weitere Befestigung der Ziegel haben, ist es unerlässlich, auf die sog. Windsogsicherung zu achten. Die ist ohnehin für Neubauten seit dem März 2011 gesetzlich vorgeschrieben. In der Praxis wird diese durch Sturmklammern sichergestellt, welche mit der Konterlattung verklemmt werden und so die Ziegel festhalten. Es ist insofern ratsam, diese Arbeit einem Profi-Dachdecker zu überlassen. Sprechen Sie vorher auf alle Fälle mit ihrer Wohngebäudeversicherung. Vielleicht gibt es von ihrer Versicherungsgesellschaft einen Zuschuss für diese Präventionsmaßnahme. Es ist auch denkbar, dass die Versicherung bei der nächsten Prämienrechnung dann nach dieser Maßnahme mit sich reden lässt. 

Hintergrund ist ja, dass Hausbesitzer rechtlich haftbar gemacht werden können, wenn durch herabfallende Ziegel parkende Autos oder gar Passanten zu Schaden kommen. Diese Verkehrssicherungspflicht bezieht sich aber nicht nur auf das Haus. Mehr dazu aber morgen.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner